Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Kosten: 2,50 € je Unterschrift
Hinweis: Nicht bei jedem Dokument ist eine Unterschriftsbeglaubigung im Bürgerbüro möglich, ggfs. muss diese vom Notar oder anderen Stellen vorgenommen werden (z.B. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Dokumente, die das Erbrecht betreffen, private Dokumente, die nicht zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden).
Dokumente, auf denen die Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen in deutscher Sprache sein.
Im Zweifelsfall bitte anrufen, Tel. 02192/880.